Georgien als Steueroase: Was Selbstständige wissen müssen

Steuern & Recht12 Min. Lesezeit
Außenansicht eines georgischen Verwaltungsgebäudes in Tiflis mit modernistischer Architektur

Georgien kursiert in Remote-Work-Communitys als einer der letzten echten Steuerhacks für deutschsprachige Selbstständige. „1 % Steuer", „0 % Körperschaftsteuer", „steuerfrei mit ausländischen Kunden" – die Versprechen klingen fast zu gut. Manche stimmen sogar. Andere sind gefährlich verkürzt.

Dieser Artikel zeigt dir, was hinter den drei zentralen Steuermodellen wirklich steckt, welche Fallstricke beim Wegzug aus Deutschland auf dich warten und für welche Profile sich der Schritt tatsächlich lohnt – und für welche nicht.


Warum Georgien? Das Versprechen hinter dem Hype

Georgien hat sich in den letzten Jahren zu einem ernstzunehmenden Standort für Selbstständige und Gründer entwickelt. Die Hauptstadt Tiflis bietet ein gewachsenes Expat-Ökosystem, vergleichsweise niedrige Lebenshaltungskosten, schnelles Internet und eine unkomplizierte Bürokratie – zumindest im regionalen Vergleich.

Das Fundament des steuerlichen Interesses ist das Territorialprinzip.

Territorialprinzip einfach erklärt

Georgien besteuert grundsätzlich nur Einkünfte, die innerhalb Georgiens entstehen. Ausländische Passiveinkünfte – etwa Dividenden aus ausländischen Beteiligungen oder Zinsen von ausländischen Konten – sind für georgische Steuerresidenten oft steuerfrei.

Das klingt einfach, ist es aber nicht immer: Entscheidend ist, wo die Leistung physisch erbracht wird. Wenn du als Entwickler oder Berater täglich in deiner Wohnung in Tiflis arbeitest und dabei Geld verdienst, gilt das als georgisches Einkommen – unabhängig davon, wo dein Auftraggeber sitzt. Das Territorialprinzip schützt dich nicht automatisch vor georgischer Steuerpflicht, nur weil dein Kunde ein deutsches Unternehmen ist.

Georgiens Ruf im internationalen Steuerrecht

Ein wichtiger Punkt, der in Expat-Foren oft übersehen wird: Georgien steht nicht auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete. Das ist kein Zufall – Georgien kooperiert im Rahmen internationaler Abkommen und tauscht Steuerdaten aus. Der Unterschied zu klassischen Steueroasen ist relevant, wenn du weiterhin Geschäfte mit EU-Unternehmen machst oder ein EU-Bankkonto benötigst. Gleichzeitig bedeutet das: Georgische Strukturen sind keine anonymen Briefkastenkonstrukte, die unter dem Radar fliegen.


Die drei zentralen Steuermodelle für Selbstständige

Small Business Status – 1 % auf Umsatz

Der Small Business Status (SBS) ist das Modell, das die meisten Schlagzeilen macht. Wer sich als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft qualifiziert, zahlt 1 % Einkommensteuer auf den Umsatz – nicht auf den Gewinn – bis zu einem Jahrsumsatz von 500.000 GEL (ca. 170.000–180.000 EUR, je nach Wechselkurs). Zwischen 500.000 und 500.001 GEL greift ein Übergangsmechanismus; jenseits dieser Grenze gelten 3 %.

Was das in der Praxis bedeutet: Bei 100.000 EUR Jahresumsatz zahlst du rund 1.000 EUR Einkommensteuer. Das ist eine andere Dimension als deutsches Einkommensteuerrecht.

Aber – und das ist entscheidend – der SBS gilt nicht für alle Tätigkeiten. Typischerweise ausgeschlossen sind:

  • Beratungsleistungen (Consulting, Unternehmensberatung)
  • Medizinische und rechtliche Dienstleistungen
  • Finanzdienstleistungen
  • Bestimmte Handelsaktivitäten

Viele IT-Dienstleister fallen tatsächlich rein. Texter, Designer und Entwickler berichten aus der Praxis von erfolgreichen Anträgen. Aber: Ob deine konkrete Tätigkeit qualifiziert, muss individuell mit einem georgischen Steuerberater geprüft werden. Die Abgrenzung zwischen „IT-Dienstleistung" und „Beratung" ist nicht trivial und wird von der georgischen Steuerbehörde (Revenue Service Georgia) nicht immer konsistent angewendet.

Angaben zum SBS ohne Gewähr auf Aktualität – Schwellenwerte und Ausschlussliste können sich ändern. Stand: Recherchezeitpunkt, vor Publikation bei rs.ge prüfen.

Virtual Zone Company – 0 % Körperschaftsteuer für IT-Dienstleister

Die Virtual Zone Company (VZC) ist ein georgisches Unternehmenskonstrukt speziell für IT-Unternehmen, das auf exportierte Dienstleistungen ausgerichtet ist. Das Modell bietet:

  • 0 % Körperschaftsteuer auf Gewinne aus IT-Dienstleistungen, die außerhalb Georgiens erbracht werden
  • 5 % Steuer auf Dividendenausschüttungen an die Gesellschafter
  • Keine Mehrwertsteuer auf Exportleistungen

Auf dem Papier ein attraktives Konstrukt für IT-Freelancer und kleine Software-Agenturen. Die Realität hat jedoch einige Haken:

Erstens: Die Definition von „IT-Dienstleistung" ist enger als oft dargestellt. Software-Entwicklung, App-Entwicklung und Hosting gelten in der Regel. Digitales Marketing, Content-Erstellung oder E-Commerce fallen je nach Ausgestaltung heraus.

Zweitens: Substanzanforderungen nehmen zu. Banken, Payment-Provider und die georgische Steuerbehörde schauen zunehmend genauer hin. Eine VZC ohne nachweisbare wirtschaftliche Aktivität in Georgien – also ohne lokale Mitarbeiter, echten Bürobetrieb oder zumindest glaubwürdig dokumentierte Geschäftstätigkeit – wird schwieriger zu betreiben. Reine Briefkastenstrukturen funktionieren immer schlechter.

Drittens: Die 5 % Dividendensteuer bedeuten, dass du nicht kostenlos Geld entnehmen kannst. Bei 100.000 EUR Gewinn und Vollausschüttung zahlst du 5.000 EUR.

Ob deine Tätigkeit für die VZC qualifiziert, muss individuell geprüft werden. Angaben ohne Gewähr.

Reguläre Besteuerung – wann sie greift

Wenn weder SBS noch VZC passen, bist du in Georgien mit der Flat Tax von 20 % dabei – auf reguläres Einkommen für in Georgien ansässige Personen. Das ist immer noch niedriger als die deutschen Spitzensteuersätze, aber kein spektakulärer Unterschied mehr, wenn man die wegfallenden deutschen Sozialabgaben gegenzurechnen hat.

ModellSteuersatzVoraussetzungTypische Zielgruppe
Small Business Status1 % auf UmsatzZugelassene Tätigkeiten, max. 500k GELEntwickler, Designer, Texter
Virtual Zone Company0 % KSt + 5 % DividendeIT-Export, SubstanzIT-Agenturen, SaaS-Gründer
Reguläre Besteuerung20 % Flat TaxAlle anderenBerater, Nicht-IT-Branchen

Steuerresidenz in Georgien – Voraussetzungen und Ablauf

183-Tage-Regel vs. High Net Worth Individual

Der Standardweg: Wer mehr als 183 Tage pro Kalenderjahr in Georgien verbringt, gilt automatisch als Steuerresident. Für ortsunabhängige Selbstständige, die Georgien als echten Hauptwohnsitz etablieren wollen, ist das der unkomplizierteste Pfad.

Daneben gibt es den High Net Worth Individual (HNWI)-Status: Unter bestimmten Bedingungen kann man Steuerresidenz ohne Mindestaufenthalt beantragen – relevant für wohlhabende Personen mit hohem Vermögen oder Einkommen. Die genauen Voraussetzungen und ob dieser Status für dich infrage kommt, gehört ins Gespräch mit einem Steuerberater.

Was „echte Ansässigkeit" bedeutet

Steuerresidenz ist kein Papier, das du dir holst und dann vergisst. Echte Ansässigkeit bedeutet: ein georgischer Wohnsitz (Mietvertrag oder Eigentum), nachweisbarer Lebensmittelpunkt und im Zweifel die Fähigkeit zu belegen, dass du tatsächlich dort lebst.

Das ist nicht nur für die georgische Steuerbehörde relevant – sondern vor allem für Deutschland.


Die Deutschland-Falle: Was beim Wegzug wirklich passiert

Das ist der Teil, den viele in Expat-Foren überspringen. Und genau hier entstehen die teuersten Fehler.

Abmeldung ≠ Ende der Steuerpflicht

Die Abmeldung beim deutschen Einwohnermeldeamt ist ein notwendiger, aber nicht hinreichender Schritt. Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland hängt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 1 EStG). Wer sich abmeldet, aber weiterhin eine Wohnung in Deutschland hat – auch eine Einliegerwohnung bei den Eltern oder ein zeitweise genutztes Zimmer – kann weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben.

Konkret bedeutet das: Wenn das Finanzamt nachweisen kann, dass du noch einen Wohnsitz in Deutschland hattest, zahlt du trotz georgischer Steuerresidenz weiter deutsche Einkommensteuer. Was beim Wohnsitz ins Ausland verlegen steuerlich wirklich zählt, geht weit über die bloße Abmeldung hinaus.

Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) – für wen relevant?

Dieser Punkt betrifft dich, wenn du Anteile an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) von mindestens 1 % hältst.

§ 6 AStG löst beim Wegzug eine sogenannte Entstrickungsbesteuerung aus: Der Staat besteuert unrealisierte Gewinne auf deine Unternehmensanteile, so als hättest du sie zum Zeitpunkt des Wegzugs verkauft – auch wenn kein Geld geflossen ist. Bei einer GmbH, die in den letzten Jahren Wert aufgebaut hat, kann das zu einer erheblichen Steuerforderung führen.

Wenn du GmbH-Anteile ≥ 1 % hältst: Unbedingt vor dem Wegzug mit einem deutschen Steuerberater klären. Dieser Punkt kann fünf- bis sechsstellige Steuerbeträge auslösen.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Wer Deutschland verlässt und in ein Niedrigsteuerland zieht (Georgien kann dazu zählen), aber weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat, kann unter die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG fallen. Das betrifft deutsche Einkunftsquellen und greift für bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug.

Das klingt technisch, hat aber praktische Auswirkungen: Wer nach Georgien zieht, aber weiterhin deutschen Kunden Rechnungen stellt, deutsche Einkünfte bezieht oder deutsche Immobilien besitzt, sollte diese Regelung auf dem Schirm haben.


Selbstständiger vor einem georgischen Notarbüro in der Altstadt von Tiflis mit Dokumentenmappe
Selbstständiger vor einem georgischen Notarbüro in der Altstadt von Tiflis mit Dokumentenmappe

Praktische Umsetzung – Firmengründung, Banking, Buchhaltung

Zeitaufwand und Kosten der Gründung

Eine georgische Gesellschaft (LLC, georgisch: შპს) lässt sich vergleichsweise schnell gründen – oft innerhalb weniger Tage, wenn alle Dokumente vorliegen. Die Gründungskosten sind gering (umgerechnet einige Hundert Euro für Notargebühren und Registrierung). Der Small Business Status und die VZC-Registrierung kommen on top.

Realistisch einzuplanen sind Kosten für einen lokalen Buchhalter (100–300 EUR/Monat je nach Aufwand) und idealerweise eine einmalige Steuerberatung zur Strukturierung (500–2.000 EUR).

Bankkonten und Payment-Provider in der Praxis

Das ist in der Community ein häufiges Diskussionsthema – und zu Recht. Georgische Banken wie die Bank of Georgia oder TBC Bank eröffnen Geschäftskonten für ausländische Gründer, verlangen aber persönliche Präsenz und teils umfangreiche Unterlagen.

Stripe, PayPal und Wise akzeptieren georgische Firmen grundsätzlich, aber:

  • Stripe erfordert für georgische Entitäten oft einen Umweg über Drittländer oder spezifische Setups
  • Wise Business funktioniert für viele georgische Firmen gut – aber die Konditionen können sich ändern
  • PayPal ist in Georgien eingeschränkt verfügbar

Hier lohnt sich Recherche in aktuellen Community-Quellen, da sich die Lage regelmäßig ändert.

Laufende Compliance-Pflichten

Eine georgische Firma kommt nicht ohne Verwaltungsaufwand:

  • Monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuererklärungen (auch wenn keine MwSt. anfällt)
  • Jahresabschluss
  • Lohnsteuer bei Mitarbeitern
  • Dokumentation der wirtschaftlichen Substanz (bei VZC besonders wichtig)

Ein lokaler Buchhalter ist kein Nice-to-have, sondern praktisch notwendig. Die Sprache, lokale Gepflogenheiten und die digitale Einreichung über das Portal des Revenue Service machen es für Außenstehende ohne Georgischkenntnisse kaum sinnvoll, das selbst zu machen.


Krankenversicherung und Sozialabgaben – die unterschätzte Lücke

Georgien kennt keinen Sozialversicherungszwang für ausländische Selbstständige. Das klingt nach Ersparnis – und ist es kurzfristig auch. Aber es bedeutet gleichzeitig: Kein automatischer Rentenanspruch, keine gesetzliche Krankenversicherung, keine Absicherung bei Berufsunfähigkeit.

Für Visumsanträge und Aufenthaltsgenehmigungen ist eine private Krankenversicherung in der Regel Pflicht. Wer aus Deutschland wegzieht, verliert den GKV-Schutz. Eine internationale private Krankenversicherung – etwa von Anbieter wie Cigna, Allianz Care oder AXA – kostet je nach Alter und Leistungsumfang zwischen 100 und 400 EUR/Monat.

Das ist nicht optional. Wer sich darauf verlässt, in Georgien „einfach selbst zu zahlen", riskiert im Krankheitsfall erhebliche Kosten. Das georgische Gesundheitssystem hat in den letzten Jahren Fortschritte gemacht, aber für komplexe Behandlungen oder Repatriierung brauchst du eine echte Versicherung.


Für wen lohnt sich Georgien – und für wen nicht?

Typische Profile, die profitieren

  • IT-Freelancer und Entwickler mit ausschließlich ausländischen Kunden, die tatsächlich bereit sind, ihren Lebensmittelpunkt nach Georgien zu verlagern
  • SaaS-Gründer mit skalierbarem Online-Business und Bereitschaft zur Substanzschaffung für eine VZC
  • Remote-Angestellte (über ausländische Arbeitgeber), die legal in Georgien leben und arbeiten wollen – wobei hier andere Konstrukte als SBS oder VZC relevant werden; wer als Angestellter im Ausland remote arbeitet, sollte sich auch über arbeitsrechtliche Besonderheiten im Klaren sein
  • Personen, die Georgien wirklich als Lebensmittelpunkt sehen und nicht nur als steuerliche Briefkastenadresse

Red Flags und Ausschlusskriterien

  • Beratungsdienstleistungen: Der SBS greift nicht. Für Unternehmensberater, Coaches und Consultants ist das Modell deutlich weniger attraktiv.
  • Starke Bindung an Deutschland: Wer Familie, Wohneigentum und hauptsächliche Kundschaft in Deutschland hat, wird Schwierigkeiten haben, die deutsche Steuerpflicht sauber zu beenden.
  • GmbH-Anteile ohne vorige Klärung: Der §-6-AStG-Effekt kann den steuerlichen Vorteil für Jahre neutralisieren. Wer eine Holdingstruktur im Ausland in Betracht zieht, sollte genau prüfen, wann sich das wirklich rechnet.
  • Kurze Aufenthalte: Wer plant, nur 4–5 Monate in Georgien zu sein und den Rest des Jahres in Europa zu reisen, ist in Georgien möglicherweise gar nicht steuerpflichtig – hat dann aber auch keine stabile Steuerbasis und riskiert, nirgendwo richtig zuhause zu sein.

Wer sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, findet in der VantEdge-Community regelmäßig Erfahrungsberichte von Selbstständigen, die den Schritt bereits gegangen sind – sowohl die Erfolgsgeschichten als auch die Lehren aus Fehlern.


Fazit und nächste Schritte

Georgien ist keine Illusion – aber auch kein Selbstläufer. Die steuerlichen Vorteile sind real, wenn die Voraussetzungen stimmen: echter Wohnsitzwechsel, saubere Abmeldung aus Deutschland, richtige Tätigkeitsklassifikation und ehrliche Auseinandersetzung mit Wegzugsbesteuerung und Sozialabsicherung.

Wer die Checkliste für die nächsten Schritte sucht:

  1. Klärung mit deutschem Steuerberater (Wegzugsbesteuerung, GmbH-Anteile, erweiterte beschränkte Steuerpflicht) – vor dem Wegzug, nicht danach
  2. Georgischen Steuerberater hinzuziehen für Tätigkeitsklassifikation (SBS oder VZC?) und Firmengründungsoptionen
  3. Wohnsituation in Deutschland komplett auflösen – keine Restwohnung, kein Zimmer bei den Eltern
  4. Private Krankenversicherung organisieren, bevor der GKV-Schutz endet
  5. Bankkonto und Payment-Setup frühzeitig planen – Banking in Georgien erfordert persönliche Präsenz
  6. 183 Tage dokumentieren – bei Prüfungen zählen Einreisestempel, Mietverträge, Kontoauszüge

FAQ

Zahle ich in Georgien wirklich nur 1 % Steuern?

Unter dem Small Business Status zahlst du 1 % auf den Umsatz – nicht auf den Gewinn. Das stimmt. Aber nicht jede Tätigkeit qualifiziert sich. Beratungsleistungen, Rechts- und Medizindienstleistungen sind typischerweise ausgeschlossen. Außerdem setzt das voraus, dass du deinen Lebensmittelpunkt wirklich nach Georgien verlegt hast und in Deutschland keine Steuerpflicht mehr besteht.

Muss ich in Deutschland noch Steuern zahlen, wenn ich nach Georgien ziehe?

Nicht automatisch – aber die deutsche Steuerpflicht endet erst, wenn dein Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland tatsächlich aufgegeben wurden. Eine Abmeldung allein reicht nicht. Wer noch eine Wohnung in Deutschland hat oder sich mehr als 183 Tage pro Jahr dort aufhält, bleibt in Deutschland steuerpflichtig. Wer ernsthaft über Perpetual Travel als steuerfreies Lebensmodell nachdenkt, sollte die Grenzen dieses Konzepts kennen.

Was ist eine Virtual Zone Company und lohnt sie sich für mich?

Die VZC ist ein georgisches Unternehmenskonstrukt mit 0 % Körperschaftsteuer auf exportierte IT-Dienstleistungen und 5 % auf Dividendenausschüttungen. Sie lohnt sich vor allem für IT-Dienstleister und SaaS-Gründer mit ausländischen Kunden, die bereit sind, echte wirtschaftliche Substanz in Georgien aufzubauen. Für Branchen außerhalb der IT oder bei überwiegend georgischen Kunden greift das Modell nicht.

Wie lange brauche ich, um georgische Steuerresidenz zu erhalten?

Mit der 183-Tage-Regel wird die Steuerresidenz am Ende des Kalenderjahres automatisch festgestellt. Ein formelles Zertifikat erhältst du beim Revenue Service Georgia auf Antrag. Für den HNWI-Status gibt es andere Verfahren. Die reine Firmengründung ist davon unabhängig und geht oft schneller.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich Deutschland verlasse?

Die gesetzliche Krankenversicherung endet mit dem Wegzug aus Deutschland. Eine private internationale Krankenversicherung ist nicht nur ratsam, sondern für die meisten georgischen Visa-Typen und Aufenthaltsgenehmigungen Pflicht. Frühzeitig abschließen – idealerweise noch vor der offiziellen Abmeldung in Deutschland.


Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Steuer- und Rechtslage in Georgien sowie die deutschen Wegzugsregeln ändern sich regelmäßig – alle Angaben ohne Gewähr auf Aktualität und Vollständigkeit. Individuelle Steuerplanung beim Wegzug aus Deutschland erfordert zwingend die Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Steuerberater sowie idealerweise einen georgischen Steuerexperten. Fehler bei der Abmeldung oder Strukturierung können zu erheblichen Steuernachzahlungen in Deutschland führen.

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